Politpop von Groovty ist GEMA-frei – Kopieren und Aufführen erlaubt.
titel mit lila balken spintisieren vom geheimnis der existenz etc.
Hintergrundinformation zu T T I P http://br.de/s/vMxoYR Worum geht es bei TTIP?
Dazu Campact:
Das
Transatlantic-Trade-and-Investment-Partnership-Abkommen, TTIP, ist kein
klassisches
Freihandelsabkommen. Es geht nicht um die Abschaffung von
Zöllen und
Handelsschranken, weil es die zwischen Europa und den USA kaum noch
gibt. Ziel
ist vielmehr der Abbau von so genannten
„nicht-tarifären Handelshemmnissen“.
Als Handelshemmnis können die Vertragspartner alles
definieren:
Verbraucherschutz, Kennzeichnungspflicht, Datenschutz,
Arbeitnehmerrechte.
Sofern das Recht dem Handel hinderlich ist (oder auch nur
dem Interesse wichtiger Großkonzerne einer Seite
widerspricht) soll es
„harmonisiert“ werden. Das heißt
praktisch meist, dass Standards gesenkt
werden. Und zwar durch einen Vertrag zwischen Staaten oder
Staatenbünden wie
der EU. Die Vertragsverhandlungen finden ohne Transparenz, ohne Debatte
und
Beteiligung der demokratisch gewählten Parlamente statt. Die
Parlamente können
am Schluss nur noch Ja oder Nein zu dem ganzen Vertrag sagen. Was bedeutet der Vertrag für uns?
Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der
EU birgt viele Gefahren:
US-Produkte müssten nicht mehr
europäische
Verbraucherschutz- und Tierschutzstandards einhalten, um in der EU
verkauft zu
werden. Damit EU-Unternehmen dann nicht benachteiligt sind,
müssten die
Standards hierzulande gesenkt werden.
Der durch das Abkommen ausgelöste Preiskampf bei
Lebensmitteln würde auf beiden Seiten des Atlantiks
naturschonend
wirtschaftende Bauernhöfe massenweise zur Aufgabe zwingen.
Die durch die EU-Chemikalienverordnung REACH
vorgeschriebene Gefahrenprüfung vor der
Markteinführung von Substanzen wird
umgehbar: Ein Konzern müsste nur ein Produkt in den USA
anbieten – und schon
könnte er es auch in Europa verkaufen.
TTIP wird die Einfuhr gentechnisch veränderter
Lebensmittel, von Hormonfleisch und Chlorhühnern erleichtern
– und die
Kennzeichnungspflicht aufweichen.
Wenn
öffentliche Dienstleistungen als Märkte
interpretiert werden, wie es die Pläne bisher vorsehen, wird
eine Welle an
Privatisierungen folgen.
Im
Bereich des so genannten „geistigen
Eigentums“ drohen Verschärfungen: weniger Rechte
für Internetnutzer und ein
lascher Datenschutz.
Investoren
sollen die Möglichkeit bekommen,
Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie ihre
Gewinnaussichten durch
demokratische Beschlüsse verletzt sehen. Auf eine solche
Investitionsschutzklausel in einem anderen Abkommen beruft sich heute
schon
Vattenfall – und verklagt derzeit Deutschland auf 3,7
Milliarden Euro
Schadensersatz für den Atomausstieg.
Wer verhandelt?
Die Verhandlungen finden statt zwischen der
EU-Kommission, vertreten durch den Handelskommissar, und dem
US-Handelsministerium.
In der EU haben weder die Mitgliedsstaaten noch die anderen
EU-Kommissare, noch
gar die Abgeordneten von Europaparlament und nationalen Parlamenten
Einblick in
die Verhandlungsdokumente.
Auf der anderen Seite haben einige hundert Industrielobbyisten
exklusiven Zugang und die Möglichkeit, ihre Interessen direkt
in den Vertrag zu
diktieren. Ziel der Verhandlungs-Elite ist es, die Verhandlungen geheim
abzuschließen und den demokratisch gewählten
Vertretungen der Bürger/innen dann
nur noch die Wahl zwischen Zustimmung und Ablehnung zu lassen. Warum wissen wir so wenig über die Inhalte?
Die EU-Kommission hält die Verhandlungsdokumente geheim.
Sie war noch nicht einmal bereit, das Verhandlungsmandat –
also das, worüber
sie verhandelt – offen zu legen. Dieses
Mandat ist jedoch von der US-Regierung veröffentlicht und auf
diesem Weg
bekannt geworden.
Wie viele Arbeitsplätze und wie viel Wachstum bringt
der Vertrag?
Die Europäische Kommission rechnet, gestützt auf eine
Studie des Centre for Economic Policy Research
(CEPR 2013), für das Jahr
2027 mit einem Wachstum des realen Einkommens der EU von bis zu 0,48
Prozent.
Die Kommission schließt Anpassungseffekte zwar nicht aus,
gesamtwirtschaftlich
sollen jedoch Beschäftigungsgewinne und Lohnzuwächse
überwiegen. Schon diese
positiv gefärbte Schätzung geht also von einem
äußerst geringen
wirtschaftlichen Nutzen in sehr ferner Zukunft aus.
Nicht berücksichtigt sind dabei mögliche negative
Effekte. Neben Arbeitsplatzverlusten in ländlichen Gebieten
droht eine
Ausweitung niedrig entlohnter Beschäftigung, zunehmende
Einkommensungleichheit,
verschärfte Sparpolitik der öffentlichen Haushalte
und eine geringere Tarifbindung.
Privatisierungen, Ausgliederungen und Deregulierung vor allem im
Dienstleistungsbereich können einfach genutzt werden, um
Niedriglohn-Jobs zu
schaffen. Weil sie anständig bezahlte Jobs mehr und mehr
verdrängen, wirkt sich
das auf das allgemeine Lohnniveau und damit auf die
„Normalarbeitsverhältnisse“
aus. Hat die EU-Kommission nicht transparente Verhandlungen
unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft versprochen?
Dieses Versprechen ist leider eine leere Hülse. Die
EU-Kommission veranstaltet einige so genannte Stakeholder Briefings,
bei denen
sie Vertreter/innen der Zivilgesellschaft mit
Allgemeinplätzen, ausweichenden
Antworten und bewusstem Verschweigen hinhält. Dem
gegenüber stehen
hunderteGespräche
mit Industrielobbyisten,
bei denen diese unmittelbar Einfluss auf die Verhandlungstexte nehmen
können.
Die EU-Kommission will ein Komitee einrichten, das die
Verhandlungen begleiten soll. In ihm sollen neben sieben
Industrievertretern
zwei handverlesene Vertreter von Umweltschutzverbänden, zwei
von Gewerkschaften,
einer von Transparenz-Organisationen sitzen. Aber auch diesem Komitee
werden
voraussichtlich keine Vertragstexte zugänglich gemacht.
Genauso wenig wie dem
Europaparlament. Wenn Abgeordnete oder die wenigen
ausgewählten Vertreter der
Zivilgesellschaft Verhandlungsunterlagen sehen dürfen, dann
nur in speziellen
Leseräumen. Sie sind zu Stillschweigen verpflichtet,
dürfen also ihr Wissen
nicht mit Experten und vor allem nicht mit uns Bürger/innen
teilen. Wie ist der Zeitplan?
Die Verhandlungen wurden im Juni offiziell aufgenommen.
Ziel der Verhandlungspartner ist ein schneller Abschluss, bis 2015. Der
genaue
Zeitplan hängt vom Fortschritt der Verhandlungen ab. Klar ist
bisher nur, dass
die nächste Verhandlungsrunde im März 2014 in
Brüssel stattfindet.
In den USA gibt es zunehmend Widerstand gegen den
geplanten „Fast Track“ Prozess, der der
Obama-Administration eine Verhandlung
ohne Beteiligung des Kongresses erlauben würde. Der Ausgang
des Konflikts ist
derzeit offen. Was passiert nach den Verhandlungen?
Das Europaparlament und die Europäischen Regierungen
müssen dem Vertrag auf jeden Fall zustimmen. Strittig ist, ob
der Vertrag
außerdem in jedem einzelnen Mitgliedsstaat
„ratifiziert“ werden muss. Die
EU-Kommission möchte dieses Abkommen allein auf
europäischer Ebene durchsetzen
und die nationalen Parlamente außen vor lassen! Dagegen regt
sich Widerstand
aus den Mitgliedsstaaten - sehr zu recht. Wenn die EU-Kommission nicht
einlenkt, ist eine Klage vor dem EuGH in dieser Sache wahrscheinlich.
Würde der Vertrag auch von den Mitgliedsstaaten
ratifiziert, bedeutet das in der Regel, dass die Parlamente abstimmen.
Möglich
sind aber auch Volksentscheide in einzelnen Mitgliedsländern.
Wird der Vertrag von
nur einem EU-Staat nicht ratifiziert, ist er gescheitert.
In Deutschland hängt es vom Inhalt des endgültigen
Vertrages ab, ob nur der Bundestag entscheidet oder auch der Bundesrat
zustimmen muss. Wie funktionieren die Konzernklagen?
In vielen Handelsverträgen gibt es mittlerweile so
genannte Investitionsschutzklauseln. Sie erlauben
ausländischen Konzernen, vor
einem „Schiedsgericht“ zu klagen, wenn es seine
Gewinnerwartung durch
politische Entscheidungen eines Staates verletzt sieht. Das
„Schiedsgericht“
ist kein Gericht im herkömmlichen Sinne. Es besteht
ausschließlich aus
Anwälten, die in einem Prozess die Rolle des
Kläger-Anwalts, im nächsten
Verfahren die Rolle des Anwalts der Beklagten, und ein anderes Mal die
Rolle
des Richters übernehmen. Eine exklusive Minderheit von hoch
spezialisierten
Rechtsexperten entscheidet also über Entschädigungen
in Milliardenhöhe – die
Steuerzahler/innen dann bezahlen müssen. Die Verhandlungen
sind nicht
öffentlich, eine Revision gibt es nicht. Die Anwälte
und Richter kassieren
Honorare in Millionenhöhe.